Inhaltsverzeichnis:
- Leipziger Landgericht sieht keinen eindeutigen Beweis
- Rettung durch Fenster und Rauchmelderalarm
- Schadenshöhe bei 500.000 Euro
- Widersprüche führten zum Freispruch
Leipziger Landgericht sieht keinen eindeutigen Beweis
Das Leipziger Landgericht sprach Beatrice E., 41 Jahre alt, vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Die Anklage hatte ihr zur Last gelegt, am 9. Juni 2024 im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Nähe der Wittenberger Straße vorsätzlich ein Feuer gelegt zu haben. Das Gebäude war von der Stadt Leipzig im Rahmen eines Selbsthilfeprojekts für obdachlose Menschen angemietet worden.
Im Zentrum des Falls stand der Verdacht, dass Beatrice E. Textilien im Bereich einer hölzernen Treppe angezündet habe – mit dem Wissen, dass sich noch ein Mensch im Haus befand. Der einzige weitere Bewohner, Peter O. (Name geändert), schlief zu diesem Zeitpunkt in einem Zimmer im Hochparterre. Laut Staatsanwaltschaft handelte Beatrice E. in der Annahme, er könne bei einem Brand sterben.
Rettung durch Fenster und Rauchmelderalarm
Peter O., stark alkoholisiert, bemerkte während der Nacht Glutnester, löschte sie mit einem Feuerlöscher und legte sich erneut schlafen. Diese Reaktion verzögerte die Alarmierung. In den folgenden Stunden griffen die Flammen dennoch auf das Treppenhaus und das obere Stockwerk über.
Ein ausgelöster Rauchmelder rettete dem Mann schließlich das Leben. Er konnte sich durch einen Sprung aus dem Fenster im Erdgeschoss in Sicherheit bringen, zog sich jedoch eine Rauchvergiftung zu. Beatrice E. entfernte sich währenddessen vom Tatort und rief gegen 05:00 Uhr selbst den Notruf aus einem angrenzenden Waldgebiet.
Schadenshöhe bei 500.000 Euro
Die Auswirkungen des Feuers waren erheblich:
- Der Eingangsbereich wurde vollständig zerstört
- Die hölzerne Treppe brannte aus
- Fensterrahmen und Verglasung gingen in Flammen auf
- Der Dachstuhl stürzte teilweise ein
Der Sachschaden wurde auf rund 500.000 Euro geschätzt
Die Angeklagte verweigerte zu Beginn des Prozesses jede Aussage. Ihre Verteidigerin Angela Schröder-Scherrle wies die Vorwürfe im Namen ihrer Mandantin jedoch zurück. Unerwartete Unterstützung kam vom Geschädigten selbst: Peter O. bezeichnete Beatrice E. als seine Verlobte und äußerte öffentlich, sie sei unschuldig.
Widersprüche führten zum Freispruch
Am Ende konnte das Gericht die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen. Aussagen und Indizien blieben widersprüchlich. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten schließlich übereinstimmend einen Freispruch – dem folgte das Gericht.
Der Fall zeigt, wie entscheidend die Bewertung von Zeugenaussagen und Indizien in einem Strafverfahren ist – besonders dann, wenn es um einen so schwerwiegenden Vorwurf wie Mordversuch geht.
Quelle: Leipziger Zeitung, www.24edu.info/de