Arbeitnehmern, die in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bezogen haben, droht unter Umständen im nächsten Jahr das böse Erwachen. „Denn der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet nicht nur zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern bedeutet oft auch erhebliche Steuernachzahlungen.

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