Dienstag, 25 Oktober 2022 15:24

Nebenjob als Nachhilfelehrer: Darauf sollte man achten!

Artikel bewerten
(1 Stimme)
Online Nachhilfe Online Nachhilfe Foto hinzugefügt von Polina Tankilevitch: https://www.pexels.com/pl-pl/zdjecie/kobieta-ksiazki-notatnik-dlugopis-6929164/

Diejenigen, die ein besonderes Fachwissen in einem bestimmten Fach mitbringen und große Freude daran haben, anderen beim Lernen beiseitezustehen, erfüllen bereits einige wichtige Voraussetzungen, um einen Nebenjob als Nachhilfelehrer auszuführen.

 

Dabei geht dieser spezielle Nebenjob gleich mit zwei Vorteilen einher: Es lässt sich mit der Nachhilfe nicht nur gutes Geld verdienen, sondern auch das eigene Wissen wird auf einem aktuellen Stand gehalten. Die Schüler profitieren durch die Nachhilfe natürlich ebenfalls in hohem Maße, denn sie bekommen durch diese die Möglichkeit, Fragen auch außerhalb des regulären Schulalltags zu stellen und ihre Noten maßgeblich zu verbessern. Auch vor anstehenden Tests und Klassenarbeiten brauchen sie sich mit einem kompetenten Nachhilfelehrer an ihrer Seite nicht mehr fürchten.

Worauf jedoch geachtet werden sollte, wenn etwa ein Nebenverdienst durch Online Nachhilfe geplant und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden sollten, erklärt der folgende Beitrag.

Das zeichnet den Job als Nachhilfelehrer aus

Nachhilfe kann grundsätzlich von Schülern in jeder Klassenstufe genommen werden, ebenso, wie von Berufsschülern und Studenten. Sinnvoll zeigt sich der Nachhilfeunterricht, wenn in bestimmten Fächern Defizite bestehen, die es aufzuholen gilt – idealerweise noch bevor die Versetzung in die nächste Klassenstufe ernsthaft gefährdet ist.

Der Nachhilfelehrer steht dem Schüler außerhalb der Schule zur Verfügung, um seine Wissenslücken individuell aufzuarbeiten. Daneben bietet er auch eine Hilfe bei den Hausaufgaben, bei der Vorbereitungen auf Klassenarbeiten oder Tests und steht für Fragen der Schüler zur Verfügung.

Diese Anforderungen müssen für den Nebenjob erfüllt werden

Per Gesetz wird keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben, um einen Nebenjob als Nachhilfelehrer auszuführen. Dennoch zeigt es sich natürlich als vorteilhaft, wenn der Nachhilfelehrer einige Anforderungen erfüllt.

Nachhilfelehrer sollten sich so beispielsweise im Klaren darüber sein, dass jede Nachhilfestunde einer umfassenden Vorbereitung bedarf und außerdem das Lehrmaterial des Schülers gesichtet werden muss. Nur auf diese Weise kann ein Einblick gewonnen werden, auf welchem Wissenstand sich der Schüler laut dem Lehrplan befinden sollte.

In den Fächern, in denen die Nachhilfe angeboten wird, sollte selbstverständlich erst einmal eine hohe Fachkenntnis vorliegen. Guten Nachhilfelehrern bereitet der Umgang mit den Schülern und das Lehren selbst außerdem viel Freude. Nicht verzichtet werden kann bei diesem Nebenjob auf ein gewisses pädagogisches Geschick sowie ein gutes Einfühlungsvermögen. Daneben stellen ebenfalls Geduld, ein analytisches Denkvermögen und Flexibilität wichtige Charaktereigenschaften eines empfehlenswerten Nachhilfelehrers dar.

Anmelden der Tätigkeit: Das müssen Nachhilfelehrer wissen

Werden die Dienste als Lehrer für Online Nachhilfe nur in unregelmäßigen Abständen angeboten und stellen die Schüler hauptsächlich Bekannte oder Familienmitglieder dar, lässt sich die Tätigkeit eher den privaten Hilfsleistungen zuordnen. Die Arbeit muss somit nicht angemeldet werden, wenn es sich bei dieser um keine regelmäßige Erwerbstätigkeit handelt.

Der Sachverhalt gestaltet sich jedoch anders, wenn der Nachhilfeunterricht regelmäßig abgehalten wird und dabei vollkommen fremde Schüler unterrichtet werden. Es handelt sich bei der Arbeit dann um eine Art der freiberuflichen Tätigkeit. Eine solche ist dem Finanzamt zu melden.

Diejenigen, die ihre Dienste über eine Online-Nachhilfeagentur anbieten, werden in der Regel als herkömmliche 450-Euro-Kraft eingestellt. Es liegt dann in der Pflicht des jeweiligen Arbeitgebers, seinen Mitarbeiter offiziell anzumelden. Der richtige Ansprechpartner dafür besteht in der Minijob-Zentrale.