Dienstag, 08 April 2025 14:49

Gericht erlaubt Flüchtlingsunterkunft in ehemaligem Leipziger Bürogebäude

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Flüchtlingsunterkunft Flüchtlingsunterkunft pixabay/Foto illustrativ

Ein leerstehendes Bürohaus in Leipzig darf künftig als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am 3. April entschieden. Eine Klage mehrerer Anwohner wurde abgewiesen. Die Entscheidung betrifft das Gebäude in der Hohmannstraße 7c im Stadtteil Eutritzsch.

Inhaltsverzeichnis:

Kläger scheitern mit Sicherheitsbedenken

Mehrere Nachbarn wollten die Umnutzung des Bürogebäudes verhindern. Sie argumentierten, dass die wohnähnliche Nutzung nicht zum bestehenden Gewerbegebiet passe. Außerdem verwiesen sie auf die Nähe zur benachbarten Fachoberschule und Berufsfachschule der Heimerer-Schulen, die täglich von über 1.000 Schülerinnen und Schülern besucht wird – viele davon mit Migrationshintergrund.

Auch mögliche Sicherheitsprobleme wurden vorgebracht. Die Kläger befürchteten unter anderem:

  • Anfeindungen gegen Geflüchtete
  • Anschlagsgefahr in der Umgebung
  • Störung des Schulbetriebs

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass keine konkreten Belege für eine erhöhte Gefährdung der Nachbarschaft vorlägen.

Nutzung ist laut Gericht ausnahmsweise zulässig

Das Verwaltungsgericht betonte, dass eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet rechtlich möglich ist – in Ausnahmefällen. Dies sei hier der Fall. Zwar würden sich die genannten Vorfälle auf andere Objekte in Leipzig und Sachsen beziehen, doch eine besondere Gefährdung in der Hohmannstraße lasse sich daraus nicht ableiten.

Zudem verwies das Gericht auf das Sicherheitskonzept der Stadt Leipzig. Es beinhalte besondere Schutzmaßnahmen für die Untergebrachten und diene der Stabilität im Umfeld. Die Stadt habe plausibel dargelegt, dass die Kapazitäten in bestehenden Unterkünften nahezu ausgeschöpft seien.

Stadt Leipzig reagiert auf wachsenden Bedarf

Im Jahr 2024 nahm Leipzig 15,1 Prozent aller Geflüchteten auf, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen wurden. Angesichts dieser Zahlen habe die Stadt eine Nachnutzung geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass zusätzliche Plätze erforderlich seien. Die geplante Unterkunft bietet Platz für bis zu 215 Personen.

Die Kläger haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Genehmigung des Gerichts schafft die Grundlage für eine kurzfristige Entlastung der kommunalen Unterbringungskapazitäten in Leipzig.

Quelle: TAG24, www.24info-neti.com/de