Inhaltsverzeichnis:
- Kläger scheitern mit Sicherheitsbedenken
- Nutzung ist laut Gericht ausnahmsweise zulässig
- Stadt Leipzig reagiert auf wachsenden Bedarf
Kläger scheitern mit Sicherheitsbedenken
Mehrere Nachbarn wollten die Umnutzung des Bürogebäudes verhindern. Sie argumentierten, dass die wohnähnliche Nutzung nicht zum bestehenden Gewerbegebiet passe. Außerdem verwiesen sie auf die Nähe zur benachbarten Fachoberschule und Berufsfachschule der Heimerer-Schulen, die täglich von über 1.000 Schülerinnen und Schülern besucht wird – viele davon mit Migrationshintergrund.
Auch mögliche Sicherheitsprobleme wurden vorgebracht. Die Kläger befürchteten unter anderem:
- Anfeindungen gegen Geflüchtete
- Anschlagsgefahr in der Umgebung
- Störung des Schulbetriebs
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass keine konkreten Belege für eine erhöhte Gefährdung der Nachbarschaft vorlägen.
Nutzung ist laut Gericht ausnahmsweise zulässig
Das Verwaltungsgericht betonte, dass eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet rechtlich möglich ist – in Ausnahmefällen. Dies sei hier der Fall. Zwar würden sich die genannten Vorfälle auf andere Objekte in Leipzig und Sachsen beziehen, doch eine besondere Gefährdung in der Hohmannstraße lasse sich daraus nicht ableiten.
Zudem verwies das Gericht auf das Sicherheitskonzept der Stadt Leipzig. Es beinhalte besondere Schutzmaßnahmen für die Untergebrachten und diene der Stabilität im Umfeld. Die Stadt habe plausibel dargelegt, dass die Kapazitäten in bestehenden Unterkünften nahezu ausgeschöpft seien.
Stadt Leipzig reagiert auf wachsenden Bedarf
Im Jahr 2024 nahm Leipzig 15,1 Prozent aller Geflüchteten auf, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen wurden. Angesichts dieser Zahlen habe die Stadt eine Nachnutzung geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass zusätzliche Plätze erforderlich seien. Die geplante Unterkunft bietet Platz für bis zu 215 Personen.
Die Kläger haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Genehmigung des Gerichts schafft die Grundlage für eine kurzfristige Entlastung der kommunalen Unterbringungskapazitäten in Leipzig.
Quelle: TAG24, www.24info-neti.com/de