Dienstag, 19 November 2024 16:17

12 Jahre Haft für Brandstiftung mit Todesfolge - Urteil gegen 74-jährigen bestätigt

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Prozess-Leipzig Prozess-Leipzig pixabay / Foto illustrativ

Das Landgericht Leipzig hat einen 74-jährigen Mann wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Feuer führte zum Tod seines 47-jährigen Stiefsohns und verursachte Schäden in Höhe von etwa 350.000 Euro. Die Tat ereignete sich im Juni 2020 in Beilrode, einem Ortsteil von Torgau.

Inhalt:

Brand in Beilrode zerstört Haus und fordert ein Leben

Am 21. Juni 2020 brach ein verheerender Brand auf einem Gehöft in Beilrode aus. Das Wohnhaus und eine angrenzende Scheune wurden vollständig zerstört. Der 47-jährige Thomas Z., der chronisch krank und gehbehindert war, konnte sich nicht aus seinem Zimmer im Obergeschoss retten und erstickte in den Flammen. Seine Mutter und der Angeklagte, Detlev B., überlebten unverletzt.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Brand gezielt gelegt wurde. Spuren eines Brandbeschleunigers führten die Ermittler auf die Spur von Detlev B., dem Lebensgefährten der Mutter des Opfers.

Motiv - Versicherungsgeld und Neuanfang

Die Ermittlungen und Prozesse zeigten, dass Detlev B. finanzielle und persönliche Gründe für seine Tat hatte. Der Rentner wollte offenbar mit seiner Partnerin Barbara Z., der Mutter des Opfers, einen Neuanfang beginnen. Die schwierige Wohnsituation auf dem Gehöft und Spannungen mit dem Stiefsohn galten als Auslöser. Detlev B. spekulierte auf die Auszahlung von rund 214.700 Euro aus der Gebäudeversicherung.

Die Beziehung zwischen dem Stiefsohn und Detlev B. war belastet. Während des Brandes konnte sich der Angeklagte mit seiner Partnerin und dem Hund in Sicherheit bringen. Thomas Z. blieb jedoch zurück und starb an den Folgen der Flammen.

Gericht entscheidet gegen Mordvorwurf

Im zweiten Prozess wurde erneut geprüft, ob Detlev B. mit bedingtem Vorsatz handelte, also den Tod des Stiefsohns billigend in Kauf nahm. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte ernsthaft auf eine Rettung des Opfers vertraute, jedoch die rasche Ausbreitung des Feuers unterschätzte.

Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes forderte, entschied das Gericht, dass keine Absicht nachgewiesen werden konnte. Stattdessen wurde Detlev B. wegen Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt. Auch bei diesem Urteil bleibt die Möglichkeit einer weiteren Revision bestehen.

Familie hält zum Verurteilten

Bemerkenswert ist, dass Barbara Z., die Mutter des Opfers, weiterhin zu Detlev B. hält. Sie besucht ihn regelmäßig im Gefängnis, obwohl der Brand ihren Sohn das Leben kostete. Über die Tat sprechen die beiden nicht, wie sie im Prozess aussagte. Die enge Bindung zwischen der Mutter und dem Verurteilten wirft ein besonderes Licht auf die familiären Verhältnisse.

Das Urteil von zwölf Jahren Haft unterstreicht die Schwere der Tat, lässt jedoch Raum für weitere juristische Schritte. Ob Detlev B. erneut in Revision geht, bleibt offen.

Quelle:  webrivaig.com/de, l-iz.de