Büromöbel zu 100% absetzbar
Die Ausstattung des Home-Office beginnt oft mit der Auswahl der richtigen Büromöbel. Ein hochwertiger Schreibtisch, der genügend Platz für alle Arbeitsutensilien bietet, bildet das Herzstück. Angenommen, dieser kostet 500 Euro – ein Betrag, der als Investition in die berufliche Effizienz vollständig absetzbar ist. Ergänzend dazu spielt ein ergonomischer Bürostuhl, der Rückenproblemen vorbeugt und für langanhaltenden Sitzkomfort sorgt, eine zentrale Rolle. Bei einem Preis von etwa 300 Euro lässt sich auch dieser als notwendige Ausgabe für das berufliche Wohlbefinden aufführen.
Nicht zu vergessen sind Regale, die für Ordnung und Übersichtlichkeit sorgen, indem sie Fachbücher und Arbeitsmaterialien aufnehmen. Für solide Regalsysteme kann man mit Kosten von rund 200 Euro rechnen. Die Summe dieser Anschaffungen beläuft sich also auf 1.000 Euro. Dieser Betrag kann bei ausschließlicher beruflicher Nutzung der Möbel in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufbewahrung der Kaufbelege dient als Nachweis für das Finanzamt, welches die Ausgaben genau prüft. Daher ist es ratsam, diese Belege geordnet und griffbereit zu halten.
Energiekosten steuerlich geltend machen
Das Arbeiten von zu Hause aus bringt unweigerlich einen Anstieg der Energiekosten mit sich. Diese zusätzlichen Ausgaben für Strom und Heizung belasten nicht nur das Haushaltsbudget, sie bieten aber auch die Möglichkeit, steuerlich geltend gemacht zu werden, vorausgesetzt, die Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist klar definiert. Angenommen, die gesamte Wohnfläche beträgt 100 Quadratmeter und das Home-Office nimmt davon 15 Quadratmeter ein. Damit beansprucht der Arbeitsbereich 15% der gesamten Wohnfläche.
Bei jährlichen Gesamtkosten für Strom und Heizung von beispielsweise 2.400 Euro, können also 360 Euro (15% von 2.400 Euro) als berufliche Kosten abgesetzt werden. Für die steuerliche Anerkennung ist eine präzise Dokumentation entscheidend. Das bedeutet, dass sämtliche Energieabrechnungen sorgfältig aufbewahrt und der Berechnungsweg nachvollziehbar dargelegt werden müssen. So lässt sich der Teil der Energiekosten, der auf das Home-Office entfällt, korrekt von der Steuer absetzen. Da sich die steuerlichen Grundlagen in Deutschland jedoch regelmäßig ändern, ist es hilfreich, vor der Steuererklärung noch einmal genau nachzuschauen.
Gestaltungsregeln für die Anerkennung
Um die Anerkennung des Home-Offices durch das Finanzamt zu gewährleisten, spielt die Einrichtung eines dedizierten Arbeitsraums eine entscheidende Rolle. Angenommen, in einer Wohnung gibt es ein Zimmer von 20 Quadratmetern, das ausschließlich als Büro genutzt wird. Diese klare Zweckbestimmung erleichtert die steuerliche Absetzbarkeit enorm, da kein Zweifel an der beruflichen Nutzung besteht. Sollte ein separater Raum nicht verfügbar sein, ist es wichtig, den Arbeitsbereich eindeutig vom Rest der Wohnung abzugrenzen.
Ein Raumteiler oder ein speziell eingerichteter Bereich im Wohnzimmer kann hierbei helfen. Fotos dieses speziell eingerichteten Bereichs, ergänzt durch eine präzise Beschreibung, in der die exklusive Nutzung für berufliche Zwecke dargelegt wird, dienen als überzeugender Beleg. Sie sollten das Home-Office in seinem gesamten Umfang zeigen, inklusive aller Arbeitsmittel und der räumlichen Abtrennung.