Prozessbeginn und Anklage
Das Amtsgericht Leipzig befasst sich intensiv mit den Vorfällen um die 36-jährige Sängerin. Laut Staatsanwaltschaft soll Müller während ihres Auftritts im September 2022 mehrfach die Hand zum verbotenen Hitlergruß erhoben und dabei "Ost-, Ost-, Ostdeutschland" gerufen haben. Die Staatsanwaltschaft verfolgt diese Handlungen unter dem schwerwiegenden Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Verteidigungsstrategie und persönliche Stellungnahme
Melanie Müllers Anwalt, Adrian Stahl, verteidigt seine Mandantin entschieden gegen die Vorwürfe. Er erklärt, dass die inkriminierte Handbewegung lediglich als anheizende Geste während des Konzerts gemeint war und bereits bei früheren Auftritten in ähnlicher Weise eingesetzt wurde. Zudem betont Stahl, dass Müller keine politischen oder rechtsextremen Neigungen habe und sich bewusst von solchen Ideologien distanziere. Die Sängerin selbst, die sich während des Prozesses nicht äußerte, hatte ihre Unpolitik schon früher in sozialen Netzwerken kommuniziert.
Zusätzliche Vorwürfe und Konsequenzen
Die rechtlichen Herausforderungen für Müller enden nicht bei den Anschuldigungen des Hitlergrußes. Bei einer Hausdurchsuchung wurden geringe Mengen eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette gefunden, was zu weiteren Anklagepunkten führte. Ihr Verteidiger argumentiert, dass die Drogen einer Freundin gehörten und Müller davon nichts gewusst habe.
Die Verhandlung hat bereits jetzt deutliche Konsequenzen für Melanie Müller. Seit der Veröffentlichung der Vorwürfe musste sie erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, mit Auftritten lediglich auf Mallorca als verbleibende Engagements. Der nächste Verhandlungstermin am 13. August wird möglicherweise das Urteil bringen, wobei Müller selbst nicht anwesend sein muss. Dieses Verfahren könnte weitreichende Folgen für ihre Karriere und das öffentliche Bild der Künstlerin haben.
Quelle: saechsische.de