Denn immerhin hat man einen Zentralschlüssel für die Wohnungstür, für die Haustür und oftmals auch für den Keller. Ist ein Schlüssel weg, vor allem in einem Mehrfamilienhaus, ist die Sicherheit der Nachbarn gefährdet. Denn mit diesem Schlüssel könnte ein Fremder in alle Wohnungen gelangen.
Dies bedeutet, der Vermieter kann natürlich eine neue Schließanlage einbauen lassen, um die Sicherheit weiterhin gewährleisten zu können. Dies aber bedeutet meist Kosten in einem vierstelligen Bereich, was für den Mieter, der den Schlüssel verloren hat, ein Grauen ist. Die gute Nachricht ist, dass man nicht immer für diese Kosten aufkommen muss. Nämlich dann, wenn der Schlüssel gestohlen worden ist. In einem Mietvertrag kann dies zwar anders festgehalten worden sein, ist aber dann gesetzlich unwirksam!
Der Mieter muss auch dann nicht für die Kosten aufkommen, wenn er garantieren kann, dass der Schlüssel nicht in der Nachbarschaft verloren wurde. Und auch dann nicht, wenn keine Adresse am Schlüssel war. Durch diese Punkte kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Nur für die Kosten des eigenen verlorenen Schlüssels muss der Mieter noch selbst aufkommen!
Die Pflicht des Mieters
Jeder Mieter, der einen Verlust von seinem Haus- oder Wohnungsschlüssel zu vermelden hat, muss dies seinem Vermieter mitteilen. Und dies sollte unverzüglich geschehen. Dies ist im Grunde auch ein Muss, denn wenn man seinen Schlüssel verloren hat, braucht man einen neuen. Die Anfertigung für Zentralschlüssel erfolgt nämlich nur über eine Sicherheitskarte, die bei dem Vermieter liegt.
Die Kosten bei einer neuen Schließanlage, sofern diese für den Mieter nicht unumgänglich sind, betragen nur die Hälfte, wenn das Schloss schon älter ist. So hat dieses beispielsweise eine Lebensdauer von 30 Jahren. Je nach Alter, fallen die Kosten des Mieters niedriger aus. Auch muss der Vermieter nachweisen, dass er eine neue Schließanlagen hat einbauen lassen. Denn ansonsten entfallen seine Schadensersatzansprüche gänzlich.
Die vorbeugenden Maßnahmen
Um sich nicht mit dem Vermieter streiten zu müssen und erhebliche Kosten zu sparen, helfen nur vorbeugende Maßnahmen. Die Adresse sollte nie mit dem Schlüssel mitgeführt werden. Schlüsselketten könnten eine zusätzliche Hilfe sein, um den Schlüssel auch wirklich nicht verlieren zu können. Außerdem könnten auch bestimmte Schlüsselfinder eine gute Hilfe sein.
Wer eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung besitzt, sollte schauen, ob diese auch bei einem Schlüsselverlust greift. Ansonsten kann man den Vertrag auch noch dahingehend ändern lassen. Die Hausratversicherung würde dann für das Nachmachen des Schlüssels aufkommen. Die Haftpflichtversicherung für die Kosten einer neuen Schließanlage.
Wenn es denn doch zu einem Verlust kommt, muss erst der Vermieter informiert werden. Dann die Versicherung! Wurde der Schlüssel hingegen gestohlen, wird erst die Polizei darüber informiert. Danach wird dann der Vermieter kontaktiert. Zuletzt noch die Haftpflichtversicherung. Auch wenn man diese Vorgänge am liebsten vermeiden würde, sind sie ein Muss, damit es nicht zu noch mehr Ärger kommt. Dann erst wendet man sich an den Schlüsselnotdienst, um überhaupt in die eigenen Räume gelangen zu können!