Cannabis enthält viele Wirkstoffe unter anderem auch Cannabidiol (CBD). Es wird inzwischen rezeptfrei verkauft und unter anderem in Online-Shops, Apotheken und Drogerien angeboten.
Auch wenn Cannabidiol inzwischen frei verkäuflich ist, gibt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf von Cannabis achten müssen und welche Grenzwerte gesetzlich vorgeschrieben sind.
In dem Artikel erklären wir die aktuelle Rechtslage so genau und übersichtlich wie möglich. Da sich die Gesetzgebung stetig ändert und jeder Fall unterschiedlich ist, können wir keine Rechtssicherheit gewährleisten.
Die Rechtsprechung ist von Land zu Land unterschiedlich. In diesem Artikel befassen wir uns hauptsächlich mit der Gesetzgebung in Deutschland und in Österreich.
Was gilt für Konsumenten?
Die Rechtslage in Österreich ist eindeutig geklärt. Produkte wie Öl, Tee, Kaffee und Blüten die CBD enthalten sind legal. Auch der Selbstanbau von Cannabis ist legal. Dabei dürfen die Produkte nicht mehr als 0,3 Prozent THC enthalten.
In Deutschland dürfen lediglich weiterverarbeitete Produkte wie zum Beispiel Öle, Tee, Kaffee oder Liquids verkauft werden. Hierbei muss der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegen. Der eigene Anbau von Cannabis oder der Besitz von Blüten ist illegal, unerheblich wie viel THC enthalten ist.
Eine Ausnahme bildet die Verschreibung von medizinischem Cannabis. Dabei herrschen andere Grenzwerte.
Was gilt für Gewerbetreibende?
Gewerbetreibende dürfen in Österreich CBD-Öl verkaufen, allerdings darf es nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika verkauft werden. CBD-Blüten dürfen frei verkauft werden, sofern Sie als Aromablüten dienen.
In Deutschland ist der Verkauf von CBD-Öl in jeglicher Form erlaubt und darf auch als Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika genutzt werden. Der Verkauf von CBD-Blüten ist in Deutschland illegal. Da zum Beispiel Tee auch aus Blüten besteht, handelt es sich hierbei um eine sogenannte rechtliche Grauzone.
Rechtslage von CBD-Öl in Deutschland
Im oberen Abschnitt wurden die THC-Grenzen für CBD-Öl angesprochen. Diese sind nicht die einzige Voraussetzung für den Verkauf von CBD-Ölen. Um CBD-Öl in Deutschland verkaufen zu dürfen, müssen die lebensmittelrechtlichen Regelungen und das Betäubungsmittelgesetz eingehalten werden.
Bei Lebensmitteln sind die Vorgaben strenger. Die Lebensmittel dürfen aufgrund der Zusatzstoffe nicht als Arzneimittel eingestuft werden. Genauso darf die CBD-Menge nicht zu hoch dosiert und es dürfen auch keine Heilversprechen durch das CBD erfolgen.
Die Landesbehörden, die für die Kontrolle von Arzneimitteln zuständig ist, kann den Verkauf des CBD-Öls untersagen, falls das Produkt eine pharmakologische Wirkung hat.
Rechtslage von CBD-Öl in Österreich
In Österreich ist die rechtliche Lage deutlich unkomplizierter. Der Verkauf von CBD-Ölen muss lediglich die Grenzwerte einhalten. Der Verkauf von Kosmetika und Lebensmitteln ist durch eine Verordnung untersagt. Die rechtliche Lage ist noch nicht geklärt, da das Gerichtsurteil noch aussteht.
CBD-Blüten in Deutschland illegal
Wie oben bereits angesprochen, ist der Verkauf von CBD-Blüten an Privatpersonen in Deutschland illegal. Das Betäubungsmittelgesetzt schreibt vor, dass selbst der Besitz strafbar ist.
Auch wenn der THC-Gehalt der Blüten sich unter den Grenzwerten befindet und ein Missbrauch so gut wie ausgeschlossen ist, wird der Besitz entsprechend geahndet.
Die Gesetzgebung begründet es damit, dass eine Privatperson mehrere Gramm CBD-Blüten kaufen, ein Konzentrat herstellen oder gar mehrere Gramm rauchen könnte, um sich zu berauschen.
Auch wenn das höchst unwirtschaftlich wäre, ist es theoretisch möglich, weshalb die Blüten nicht an Privatpersonen verkauft werden dürfen.
CBD-Blüten und die Grauzone in Deutschland
Bei Tee und Kaffee finden wir nun das Problem, dass es sich um zermahlene Blüten handelt, die als CBD-haltiges Lebensmittel verkauft werden. Einerseits wird der Verkauf von CBD-Blüten verboten, auf der anderen Seite kann man es als weiterverarbeitetes Produkt kaufen. Den gekauften Tee könnte man jetzt ganz normal wie berauschendes Cannabis konsumieren.
Das bezeichnen wir als Grauzone. Hier wird die Einstufung von CBD-Blüten in ein Lebensmittel (Tee) ausgenutzt, um es verkaufen zu können.
Eigenbedarfsgrenze von Cannabis
CBD-Blüten sind in Deutschland verboten. Was passiert nun, wenn man erwischt wird?
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Dort ist erstmal grundsätzlich, jeglicher Besitz der Cannabis-Blüten illegal und wird geahndet. Da in Deutschland die Behörden stark belastet sind, hat jedes Bundesland eigene Toleranz-Grenzen über einen Erlass verabschiedet, die sogenannte Eigenbedarfsgrenze.
In Nordrhein-Westfalen liegt diese bei zehn Gramm. Personen, die von der Polizei mit Cannabis erwischt werden und weniger als zehn Gramm Cannabis in Ihrem Besitz haben, werden aller Voraussicht nach keine weiteren Konsequenzen erwarten. Damit soll die Staatsanwaltschaft entlastet werden.
Wir raten vom Erwerb oder Besitz von Cannabis in Blütenform ab und weisen darauf hin, dass die Eigenbedarfsgrenze nicht vorgeschrieben ist. Die Staatsanwaltschaft kann bereits auch bei geringen Mengen entsprechende Untersuchungen einleiten.
CBD-Blüten in Österreich
In Österreich ist die Rechtslage eindeutiger. Jegliche Cannabis-Produkte die einen THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent haben, fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Österreich ist im Gegensatz zu Deutschland der Meinung, dass CBD-haltige Blüten zwar zu Rauschzwecken missbraucht werden können, dies aber so unwirtschaftlich wäre, dass es sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt für Tee und Kaffee.
Es wird empfohlen, in Österreich eine Rechnung über den Kauf der Blüten aufzuheben, damit man den Verkäufer und den THC-Gehalt feststellen und kontrollieren kann, falls die Polizei dies anordnet.
Einstufung als Lebensmittel
Die Europäische Union hat eine eigene Verordnung für die Zulassung von Lebensmitteln, für die noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Die Novel Food Verordnung.
Hier wird durch die Europäische Union geregelt, wann CBD-haltige Lebensmittel rechtlich als Lebensmittel zugelassen werden. Dabei gilt der Grundsatz: Entspricht der CBD-Gehalt der Ausgangspflanze dem Gehalt des zu prüfenden Lebensmittels, handelt es sich rechtlich um ein Lebensmittel.
Umgekehrt bedeutet das, dass Lebensmittel deren Gehalt höher ist als das der Ausgangspflanze, folglich keine Lebensmittel sind.
Anbau von Cannabis in Deutschland
Jegliche Art von Cannabis, egal ob zu rauschzwecken oder Nutzhanf, darf in Deutschland nicht von Privatpersonen angebaut werden. Nutzhanf oder CBD-haltiges Cannabis dürfen von Landwirten angebaut werden, die eine entsprechende Genehmigung zum Anbau haben und ein spezielles Saatgut der Europäischen Union mit Zertifizierung besitzen.
Anbau von Cannabis in Österreich
In Österreich ist der private Anbau von Nutzhanf und CBD-haltigem Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Anbau zu Rauschzwecken ist untersagt. Der THC-Gehalt muss unter 0,3 Prozent liegen und die Pflanze darf nicht blühen. Des Weiteren muss es sich um Hanf-Samen aus dem EU-Hanfsamenkatalog handeln.