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Ein leerstehendes Bürohaus in Leipzig darf künftig als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am 3. April entschieden. Eine Klage mehrerer Anwohner wurde abgewiesen. Die Entscheidung betrifft das Gebäude in der Hohmannstraße 7c im Stadtteil Eutritzsch.

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