Freitag, 02 Januar 2026 16:46

Leipzig ringt um neuen Umgang mit Schwarzfahren

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Debatte um Schwarzfahren in Leipzig. Debatte um Schwarzfahren in Leipzig. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Seit mehreren Jahren beschäftigt das Thema Fahren ohne Fahrschein die Kommunalpolitik in Leipzig. Der Stadtrat sucht nach Wegen, strafrechtliche Folgen für betroffene Fahrgäste zu vermeiden. Die rechtlichen Zuständigkeiten liegen jedoch nicht auf kommunaler Ebene. Trotz eines formellen Beschlusses bleibt die Umsetzung begrenzt. Aktuelle Zahlen zeigen dennoch erste Veränderungen im Vorgehen der Verkehrsbetriebe, ähnlich wie bei anderen kommunalen Entscheidungen, über die Änderungen beim Umgang mit ungültigen Tickets bereits berichtet wurde.

Inhaltsverzeichnis:

Leipziger Stadtrat und Beschluss vom 19. März 2025

Am 19. März 2025 fasste der Leipziger Stadtrat einen Beschluss mit 31 zu 28 Stimmen bei sieben Enthaltungen. Darin wurde der Oberbürgermeister beauftragt, sich per Gesellschafterweisung an die Leipziger Verkehrsbetriebe zu wenden. Ziel war es, dass diese künftig beim Antreffen von Fahrgästen ohne Fahrschein auf Strafanträge oder Strafanzeigen nach § 265a StGB verzichten.

Die rechtliche Grundlage bildet § 265a StGB. Dieser regelt das sogenannte Erschleichen von Leistungen. Der Paragraf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor. Betroffen sind häufig Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel. Viele konnten weder das Ticket noch das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen. Die Problematik steht im Zusammenhang mit sozialen Belastungen, wie sie auch bei finanziellen Belastungen von Bürgergeld-Haushalten sichtbar werden.

Linksfraktion und Freedom Day am 27. November

Die Linksfraktion im Stadtrat fragte nach, wie der Beschluss umgesetzt wurde. Dabei verwies sie auf den Freedom Day am 27. November, der vom Freiheitsfonds begangen wird. Dieser Tag erinnert daran, dass weiterhin Menschen wegen Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert werden.

Nach Angaben der Organisation betrifft dies jährlich rund 9.000 Personen. Die Fraktion stellte fest, dass mehrere Städte in den vergangenen drei Jahren ihre Verkehrsbetriebe angewiesen haben, keine Strafanträge mehr zu stellen. Leipzig fasste einen entsprechenden Beschluss im März 2025 unter der Drucksachennummer VIII-A-00343.

Rechtslage auf Bundesebene und Rolle der Verwaltung

Bereits im Oktober hatte die Linksfraktion nachgehakt. Die Antwort der Verwaltung fiel erneut eindeutig aus. Die Rechtslage auf Bundesebene ist unverändert. Aus diesem Grund sei bislang keine gesellschaftsrechtliche Weisung an die Verkehrsbetriebe erfolgt.

In der Stellungnahme heißt es, dass aus grundsätzlichen und haftungsrechtlichen Gründen keine Weisung ergangen sei. Der Sachverhalt wurde jedoch in Gesellschaftergesprächen ausführlich erörtert. Dabei wurden mehrere Optionen geprüft, um den Ratsbeschluss möglichst rechtskonform umzusetzen, mehr dazu hier im Überblick zu weiteren städtischen Entscheidungen.

Leipziger Verkehrsbetriebe und bisherige Praxis

Schon vor dem Ratsbeschluss galt bei den Leipziger Verkehrsbetrieben eine gewisse Kulanz. Laut Auskunft verzichtete das Unternehmen grundsätzlich auf Strafanträge nach § 265a StGB. Ausnahmen galten bei wiederholten Verstößen, aggressivem Verhalten oder kriminellen Handlungen wie gefälschten Fahrausweisen, Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Stattdessen wurden zivilrechtliche Zahlungsaufforderungen ausgestellt, erhöhte Beförderungsentgelte erhoben und Hinweise auf Nachzahlungsmöglichkeiten oder rabattierte Fahrscheine gegeben. Die zuständigen Mitarbeiter wurden dafür gesondert geschult.

Serviceorientierte Fahrausweisprüfung und Zahlen aus 2025

Trotz dieser Praxis kam es weiterhin zu Strafanzeigen. Der letzte Strafantrag wurde am 05.12.2025 gestellt. Bis November 2025 registrierten die Verkehrsbetriebe 1.245 Strafanzeigen.

Im selben Jahr wurde auf eine serviceorientierte Fahrausweisprüfung umgestellt. Diese wird mit Ansagen in den Fahrzeugen angekündigt. Dadurch konnten über 20 Prozent mehr Fahrgäste kontrolliert werden als im Vorjahr. Gleichzeitig sank der Anteil der Strafanzeigen im Verhältnis zu den geprüften Personen um rund 16 Prozent. Die Verkehrsbetriebe gehen davon aus, dass die Effekte dieser Änderungen im Jahr 2026 vollständig sichtbar werden.

Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG, SN2 WORLD

FAQ

Worum geht es beim Thema Schwarzfahren in Leipzig?

Es geht um den politischen und rechtlichen Umgang mit dem Fahren ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie um die Frage, ob darauf künftig keine Strafanzeigen nach § 265a StGB mehr folgen sollen.

Was hat der Leipziger Stadtrat am 19. März 2025 beschlossen?

Der Stadtrat beschloss mit 31 zu 28 Stimmen bei sieben Enthaltungen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich per Gesellschafterweisung an die Leipziger Verkehrsbetriebe zu wenden, damit diese auf Strafanträge bei Fahrgästen ohne Ticket verzichten.

Warum kann die Stadt Leipzig das Vorgehen nicht direkt ändern?

Die Rechtslage auf Bundesebene ist unverändert. Der relevante Straftatbestand ist im Strafgesetzbuch geregelt. Aus haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Gründen kann die Stadt keine verbindliche Weisung erteilen.

Welche Rolle spielt § 265a StGB?

§ 265a StGB regelt das Erschleichen von Leistungen. Er sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor, wenn Leistungen wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Bezahlung in Anspruch genommen werden.

Wie gehen die Leipziger Verkehrsbetriebe aktuell mit Schwarzfahren um?

Die Leipziger Verkehrsbetriebe verzichten grundsätzlich auf Strafanträge. Stattdessen werden zivilrechtliche Zahlungsaufforderungen, erhöhte Beförderungsentgelte sowie Hinweise auf Sozialtickets und Nachzahlungsmöglichkeiten genutzt.

In welchen Fällen werden weiterhin Strafanzeigen gestellt?

Strafanzeigen erfolgen bei wiederholten Verstößen, aggressivem Verhalten oder bei strafrechtlich relevanten Handlungen wie gefälschten Fahrausweisen, Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Wie viele Strafanzeigen gab es im Jahr 2025?

Bis November 2025 wurden 1.245 Strafanzeigen registriert. Der letzte Strafantrag wurde am 05.12.2025 gestellt.

Was bedeutet die serviceorientierte Fahrausweisprüfung?

Dabei handelt es sich um ein neues Kontrollverfahren mit Ankündigungen im Fahrzeug. Es führte zu über 20 Prozent mehr kontrollierten Fahrgästen und zu einem Rückgang der Strafanzeigen um rund 16 Prozent.

Welche Entwicklung erwarten die Leipziger Verkehrsbetriebe für 2026?

Die Verkehrsbetriebe gehen davon aus, dass die Auswirkungen der geänderten Vorgehensweise bei Kontrollen und Strafanzeigen im Jahr 2026 vollständig sichtbar werden.