Donnerstag, 04 September 2025 13:37

Lebenslange Haft für Thomas H. und Streit um Ruhegeld

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Verhandlung über Ruhegeld von Thomas H. in Leipzig Verhandlung über Ruhegeld von Thomas H. in Leipzig Pixabay/Foto illustrativ

Der Fall Thomas H. aus Sachsen-Anhalt sorgt erneut für Aufmerksamkeit. Der als „Höhlen-Mörder von Teneriffa“ bekannte Frührentner wurde in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun geht es in Deutschland um die Frage, ob er sein Ruhegeld behalten darf.

Inhaltsverzeichnis:

Mord an Ehefrau und Sohn auf Teneriffa

Im Jahr 2019 lockte Thomas H. seine getrennt lebende Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kinder während einer Wanderung auf Teneriffa in eine abgelegene Höhle. Dort erschlug er seine 39-jährige Frau und den zehn Jahre alten Sohn. Der damals siebenjährige Bruder konnte entkommen und wurde später zum entscheidenden Zeugen im Prozess. Die spanische Justiz verurteilte den Mann daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Verfahren gegen die Aberkennung des Ruhegehalts

Nach dem Urteil stellte die Bundesagentur für Arbeit eine Disziplinarklage. Ziel war es, dem ehemaligen Beamten das Ruhegeld abzuerkennen. Die Klage scheiterte jedoch in zwei Instanzen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschied, dass die Voraussetzungen für den Entzug nicht erfüllt seien. Nach geltendem Recht gelten für Ruhestandsbeamte nur noch eingeschränkte Pflichten. Insbesondere darf kein Verhalten erfolgen, das sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.

Begründung der Gerichte in Deutschland

Die Richter erklärten, dass die Taten von Thomas H. aus privaten Motiven ohne politischen Hintergrund verübt wurden. Die Schwere des Verbrechens sei zwar unbestritten, doch liege kein spezifisches Dienstvergehen vor. Damit konnte die Disziplinarklage rechtlich nicht durchgesetzt werden. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigte damit die Rech, te von Ruhestandsbeamten auch in schweren Fällen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erwartet

Am heutigen Donnerstag befasst sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall. Die höchsten Verwaltungsrichter prüfen, ob die bisherigen Urteile Bestand haben oder ob das Ruhegeld doch entzogen werden kann. Mit einer Entscheidung wird noch am gleichen Tag gerechnet. Das Verfahren gilt als bedeutend, da es die Auslegung der Rechte von Ruhestandsbeamten bei schweren Straftaten betrifft.

Zentrale Fakten im Überblick

  • Täter: Thomas H., Frührentner aus Sachsen-Anhalt
  • Ort der Tat: Teneriffa, Jahr 2019
  • Opfer: Ehefrau (†39) und Sohn (†10)
  • Überlebender Zeuge: Sohn (7 Jahre alt)
  • Strafe: Lebenslange Haft in Spanien
  • Streitpunkt: Aberkennung des Ruhegehalts in Deutschland
  • Aktuelles Verfahren: Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Die Entscheidung in Leipzig könnte klären, wie weit die Rechte eines verurteilten Beamten im Ruhestand reichen.

Quelle: TAG24, www.patizonet.com/de/