Dienstag, 26 August 2025 11:59

Brandserie in Leipziger Wohnblock erreicht neue Phase

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 Brandserie in der „Langen Lene“ erschüttert Leipzig Brandserie in der „Langen Lene“ erschüttert Leipzig Pixabay/Foto illustrativ

Die Brandserie im Leipziger Wohnkomplex „Lange Lene“ beschäftigt weiter die Justiz. Der 41-jährige Angeklagte Heino E. hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Leipzig Revision eingelegt. Das Verfahren geht damit in die nächste Runde.

Inhaltsverzeichnis:

Urteil gegen Heino e.

Das Landgericht Leipzig hatte den Angeklagten in der Vorwoche zu 8 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht die anschließende Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung an. Grundlage waren mehrere Fälle von Brandstiftung sowie gefährliche Körperverletzung.

Bereits 2018 war Heino E. vom Landgericht Dresden wegen schwerer Brandstiftung und weiterer Delikte zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die damalige Haftstrafe hielt ihn nicht von weiteren Taten ab.

Brände in der langen lene

In den Kellerräumen des Wohnblocks wurden im November, Dezember und Januar insgesamt 4 Feuer gelegt. Der Rauch zog bis in die zehnte Etage und beschädigte das Gebäude schwer. Elf Bewohnerinnen und Bewohner erlitten Verletzungen.

Der Täter wohnte selbst in dem Gebäude. Drei Tage nach der letzten Brandlegung am 30. Januar wurde er festgenommen. Seine Vorstrafen und die Tatserie führten nun zu der harten Entscheidung des Gerichts.

Das gebäude in der lene voigt straße

Die „Lange Lene“ ist ein Plattenbau von 1968 mit einer Länge von 335 Metern. Das Gebäude gehört zu den längsten Wohnblocks Deutschlands. Der Name leitet sich von der Lene-Voigt-Straße im Stadtteil Probstheida ab.

Die Brandserie hat die Wohnanlage stark beschädigt. Die Reparaturen werden Zeit und erhebliche Kosten erfordern.

Folgen für die mieter

Für die Bewohner hatte die Serie gravierende Folgen. Viele mussten ihre Wohnungen zeitweise verlassen.

Wichtige Fakten im Überblick:

  1. 4 Brände zwischen November und Januar.
  2. 11 verletzte Mieter.
  3. Festnahme des Täters am 30. Januar.
  4. Urteil: 8 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung.

Die juristische Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Die Revision von Heino E. wird nun das weitere Vorgehen bestimmen.

Quelle: TAG24